Laut Gesetzgeber soll eine getrennte Sammlung von organischem Nassmüll (Küchenabfälle, Speisereste usw.) erfolgen. Dieser sollte, zur Verhinderung des Fäulnisprozesses, gekühlt zwischengelagert werden. Die Lagerung soll in einem eigens für Müllkühlung vorgesehenen Raum stattfinden. Speziell für diesen Zweck haben wir unsere Nassmüllkühler entwickelt – zur hygienischen und vorschriftsmäßigen Lagerung von organischem Abfall in der Gastronomie und Hotellerie!
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